Umweltschutz

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RoHS

Die Einschränkung von Blei und fünf weiteren potenziell gefährdenden Stoffen, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, ist durch die EU-Richtlinie RoHS festgelegt.

 

Als werteorientiertes Unternehmen ist sich Weidmüller seiner Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt bewusst. Daher ist es für Weidmüller eine Selbstverständlichkeit, im Rahmen der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG seine Verantwortung wahrzunehmen.

 

Die Maßnahmen, die Weidmüller in diesem Rahmen ergreift, gehen sogar noch über die Forderungen der Richtlinie hinaus. Bereits seit mehr als 20 Jahren setzt das Unternehmen kein Cadmium in Kunststoffen mehr ein. Heute hat sich Weidmüller zum Ziel gesetzt, auch Gerätekategorien und dazugehörige Produkte, die keine Erwähnung in der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG finden, frei von potenziell umweltgefährdenden Stoffen zu halten.

 

Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Inhalte der Richtlinie. Im Downloadbereich haben Sie zudem Zugriff auf Weidmüller-RoHS-Zertifikate.

 

Eckdaten zur RoHS Richtlinie 2002/95/EG

Die Verwendung von potenziell umweltschädlichen Stoffen in neu in den Verkehr gebrachten elektrischen und elektronischen Geräten bestimmter Kategorien wird seit dem 1. Juli 2006 durch die Richtlinie 2002/95/EG geregelt.

Verabschiedet wurde diese Richtlinie am 1. Januar 2003. Die nationale Umsetzung erfolgte dann innerhalb des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das am 24. März 2005 in Kraft getreten ist.

 

Die RoHS-Direktive unterliegt einem fortwährenden Reevaluierungszyklus. Das bedeutet konkret, dass alle vier Jahre neue Substanzen verboten bzw. Ausnahmeregelungen entfallen oder neu aufgenommen werden können.

 

Seit dem 1. Juli 2006 fallen folgende Substanzen aus Elektroprodukten unter die Direktive:

  • Blei (Pb)
  • Quecksilber (Hg)
  • Cadmium (Cd)
  • sechswertiges Chrom (Cr (VI))
  • polybromiertes Biphenyl (PBB)
  • polybromierter Diphenylether (PBDE)
 

Eine Ergänzung der Richtlinie vom 18. August 2005 legt Grenzwerte für die aufgelisteten Stoffe in homogenen Materialien fest. Der Grenzwert liegt in der Regel bei 1.000 ppm (parts per million), für Cadmium jedoch schon bei 100 ppm. Weidmüller verfolgt die Umsetzung dieser Regelung mit aller gebotenen Konsequenz und Sorgfalt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich nicht alle Stoffe problemlos aus elektrischen und elektronischen Produkten substituieren lassen, findet sich im Annex A der Direktive ein Ausnahmekatalog. Diese Ausnahmen gelten zeitlich befristet, materialübergreifend oder applikationsabhängig.

 

Gerätekategorien RoHS:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Automatische Ausgabegeräte
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester, industrieller Großwerkzeuge/Maschinen)
 

Dabei ist zu beachten:

Nur die in den jeweiligen Gerätekategorien gelisteten Geräte und die in sie einfließenden Komponenten sind von den Richtlinien betroffen.

 

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